Das gemeindliche Vorhaben, die Bebauungspläne Nr. 1, Nr. 6, Nr. 6a, Nr. 8, Nr. 9, Nr. 9a, 11 in der textlichen Festsetzung zur Bauweise und zur Begrenzung der Zahl der Wohnungen auf zwei Wohneinheiten je Grundstück, hält die SPD zwar zur Verhinderung großer Mietwohnungsblöcke in den Siedlungen für eine richtige Vorgehensweise, möchte jedoch durch einen Änderungsantrag weitere Wohnungen auf einem Bauplatz auch zukünftig zulassen.
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