Auf Initiative der SPD-Gemeinderatsfraktion wird sich der Gemeinderat Essen in der zukünftigen Sitzung über die Verabschiedung einer Resolution zum Thema Baukindergeld debattieren. Demnach soll die Bundesregierung aufgefordert werden, sich für die Fortsetzung des Förderprogramms Baukindergeld (Baufamiliengeld) über den 31.03.2021 hinaus einzusetzen und die entsprechende Gesetzesvorlage zur Abstimmung in den Bundestag und Bundesrat einzubringen.
Zur Begründung ihres Antrags führen die Sozialdemokraten an, dass das Baukindergeld eine sehr wichtige staatliche Maßnahme zur Förderung von Wohneigentum ist und auch zukünftig bleiben sollte. Das entsprechende Gesetz wurde 2018 eingeführt und lief nach einmaliger Verlängerung zum 31. März 2021 aus. Daraus resultiert, dass nur Familien, die bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung oder einen Kaufvertrag vorlegen konnten, noch tatsächlich Baukindergeld auf Antrag erhalten. Viele Familien sind noch auf der Suche nach Wohneigentum. Sie müssen genau rechnen und machen förmlich einen Kassensturz, bevor sie Eigentum erwerben oder auch selbst bauen. Zentrale Fragen, wie Höhe des Eigenkapitals und des Familieneinkommens, Höhe der monatlichen Kreditrate und die Frage nach Förderungen für niedrige und mittlere Einkommen sind dabei zu beantworten. Dabei ist natürlich sehr hilfreich, dass das Baukindergeld bis zu 12.000 Euro pro Kind, verteilt auf 10 Jahre für einen Neubau und auch für den Erwerb von Bestandsimmobilien bezahlt wird. Bei mehr Kindern gibt es entsprechend eine höhere Fördersumme. Berücksichtigt werden dabei jedoch nur Kinder im Alter unter 18 Jahren, die zu Hause wohnen und zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits geboren waren. Die Einkommensgrenze liegt bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 90.000 Euro (bei einem Kind). Pro Kind erhöht sich das Limit um 15.000 Euro.
Nach unserer Ansicht soll durch die Verlängerung der Förderung die Wohneigentumsquote erhöht und langfristig für eine gute Altersvorsorge der Familien gesorgt werden. Die Eltern, die ein Eigenheim bauen oder kaufen möchten, sollten auch noch nach dem 31. März 2021 von einer maximalen Förderung profitieren, heißt es in der Antragsbegründung.
„Der Abschluss laufender Genehmigungsverfahren für geplante Baugebiete in Essen (Oldenburg) war für Familien in diesem Jahr wohl kaum zu schaffen, so dass die rechtskräftige Beantragung von Förderungen für ein Baukindergeld unrealistisch war. Die anhaltende Corona-Pandemie trägt natürlich auch dazu bei, dass der Termin bis zum 31.03.2021 für viele Familien nicht eingehalten werden konnte, so der Fraktionsvorsitzende Detlef Kolde.
Leider gibt es derzeit keinerlei konkrete Planungen der Bundesregierung, dass die Förderrichtlinie zum Baukindergeld über das Ende März 2021 Bestand haben soll. Anders sehen es nicht nur die Essener Sozialdemokraten, sondern auch der niedersächsische Bauminister Olaf Lies (SPD). Deshalb sollten wir uns stark machen und die Resolution für eine Fortsetzung des Anspruchs auf Baukindergeld verabschieden, fordert der stellvertr. Fraktionssprecher Oliver Winkler.