SPD-Fraktion möchte die Verlängerung des Baukindergeldes (Baufamiliengeld) über den 31.12.2020 hinaus

Grafik einer Familie unter einem Dach
Bild: Gerd Altmann from Pixabay

Die SPD-Gemeinderatsfraktion beantragt, dem Gemeinderat die Beschlussfassung einer Resolution zu empfehlen, wobei die Bundesregierung aufgefordert wird, sich für die Fortsetzung des Förderprogramms Baukindergeld (Baufamiliengeld) über den 31.12.2020 hinaus einzusetzen und die entsprechende Gesetzesvorlage zur Abstimmung in den Bundestag und Bundesrat einzubringen.

Zur Begründung des Antrages wird ausgeführt, dass das Baukindergeld eine sehr wichtige staatliche Maßnahme zur Förderung von Wohneigentum ist. Das entsprechende Gesetz wurde 2018 eingeführt und läuft zum 31. Dezember 2020 aus. Daraus resultiert, dass nur Familien, die bis zum 31. Dezember 2020 eine Baugenehmigung oder einen Kaufvertrag vorlegen, können noch tatsächlich Baukindergeld auf Antrag erhalten.

Viele Familien sind noch auf der Suche nach Wohneigentum, wobei es sich immer lohnt zu prüfen, ob sie noch innerhalb der Frist zum 31.12.2020 die notwendigen Unterlagen zur Beantragung des Baukindergelds zusammenhaben. Viele Familien müssen genau rechnen und machen förmlich einen Kassensturz, bevor sie Eigentum erwerben oder auch selbst bauen. Zentrale Fragen, wie Höhe des Eigenkapitals und des Familieneinkommens, Höhe der monatlichen Kreditrate und die Frage nach Förderungen für niedrige und mittlere Einkommen sind dabei zu beantworten. Dabei ist natürlich sehr hilfreich, dass das Baukindergeld bis zu 12.000 Euro pro Kind, verteilt auf 10 Jahre für einen Neubau und auch für den Erwerb von Bestandsimmobilien bezahlt wird. Bei mehr Kindern gibt es entsprechend eine höhere Fördersumme. Berücksichtigt werden dabei jedoch nur Kinder im Alter unter 18 Jahren, die zu Hause wohnen und zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits geboren waren. Die Einkommensgrenze liegt bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 90.000 Euro (bei einem Kind). Pro Kind erhöht sich das Limit um 15.000 Euro.

Nach unserer Ansicht soll durch die Verlängerung der Förderung die Wohneigentumsquote weiterhin erhöht und langfristig für eine gute Altersvorsorge der Familien gesorgt werden. Die Eltern, die ein Eigenheim bauen oder kaufen möchten, sollten auch noch nach dem 31. Dezember 2020 von einer maximalen Förderung profitieren.

Der Abschluss laufender Genehmigungsverfahren für geplante Baugebiete in Essen (Oldenburg) wird in diesem Jahr wohl kaum zu schaffen sein, so dass die rechtskräftige Beantragung von Förderungen für ein Baukindergeld unrealistisch ist. Auch die Corona-Pandemie trägt dazu bei, dass der Termin bis zum 31.12.2020 für viele Familien nicht eingehalten werden kann.

Leider gibt es derzeit keinerlei Planungen der Bundesregierung, dass die Förderrichtlinie zum Baukindergeld über Ende 2020 Bestand haben sollte. Deshalb sollten wir uns stark machen und die Resolution für eine Fortsetzung des Anspruchs auf Baukindergeld verabschieden.

Die Resolution zum Nachlesen