Das aktuelle Grundsteuerrecht halte ich für absolut unsozial und hoffe schon seit vielen Jahren, dass es dazu eine längst fällige Steuerreform gibt. Ich denke, wir haben in Essen durch die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung einen sehr großen Fehler gemacht und für unsoziale Strukturen vor allem im Mietwohnungsbereich gesorgt. Natürlich kam die Abschaffung bei Teilen der Bevölkerung gut an, wer zahlt schon gerne für die Sanierung seiner unmittelbar vor der Haustür verlaufenden Gemeindestraße! Aber auf langer Sicht gesehen, werden gerade durch die Abschaffung die Grundsteuerwerte erhöht werden müssen, um die finanziellen gemeindlichen Ausfälle kompensieren zu können.
Wenn wir die Grundsteuer abschaffen und dafür eine Bodenwertsteuer zukünftig erheben, halte ich dieses für durchaus machbar und auch notwendig. Auch in Essen haben wir etliche Grundstücke in privater Hand, die über Jahre, ja sogar Jahrzehnte, als Wertanlage gekauft und nicht für den Wohnungsbau nutzbar gemacht werden. Es wird mit Grundstücken spekuliert. Da kann man doch nicht von Steuergerechtigkeit sprechen. Wir müssen den Spekulanten sogar gratulieren, weil sie durch Nichtstun ihr Vermögen innerhalb von einigen Jahren vermehren konnten.
Eine reine Bodensteuer halte ich für falsch. Wir müssen die Bodenwerte bei der steuerlichen Erhebung berücksichtigen. Es kann nicht sein, dass alle Böden nur nach ihrer Größe bemessen werden. Wie bei einer lageabhängigen Grundsteuer, zum Beispiel Eigentümer im Ortskern zahlen mehr als in den Randgebieten, müssen die Böden je nach Lage bewertet und so unterschiedlich steuerlich belastet werden.
Der Mietwohnungsbau kann nicht allein durch die Erhebung von Bodenwertsteuersätzen geregelt werden. Den reinen Spekulanten auf dem Grundstücks- und Wohnungsmarkt muss ein Riegel vorgeschoben werden. Dazu benötigen wir einen Mietspiegel. Wie soll eine Mietpreisbremse funktionieren, wenn noch nicht einmal ein Mietspiegel vorliegt.
Wir brauchen auch Vereinfachungen in der Umsetzung der Bebauungspläne. Daher könnte ich mir gut eine finanzielle kommunale Beteiligung bei der Schaffung von zusätzlichen Wohnräumen vorstellen. Schon in der Vergangenheit haben wir eine Abriss- bzw. Altbausanierungsprämie vorgeschlagen. Aber auch wenn die Wohnhauseigentümer aus ihrem großen Einfamilienhaus, welches in die Jahre gekommen und nicht mehr zeitgemäß ist, mehr Wohnungen schaffen, kleine Wohnungen für wenig Geld, dann könnte ich mir eine finanzielle Beteiligung der Kommune, vielleicht auch mit finanziellem Anteil des Landkreises über die Wohnungsbaugesellschaft, denken.
Zusammenfassend möchte ich sagen, wir müssen bei allen durchdachten Besteuerungen und Maßnahmen immer die Schaffung von mehr Wohnräumen im Auge haben und dürfen niemals die Menschen vergessen, die sich ein Eigenheim nicht leisten und so auf eine lebenswerte Miete angewiesen sind.
Auch die Landwirte dürfen wir bei der Bemessung der Bodenwerte nicht vergessen. Die landwirtschaftlichen Flächen könnten je nach Lage, Art und Größe steuerrechtlich gerechter bemessen werden.
Gez. Detlef Kolde