„Was lange währt wird endlich gut“
Mit diesen Worten umschrieb Oliver Winkler die neue Familienförderung der Gemeinde, die am 01. Juli 2019 in Kraft tritt. Dabei wurden langjährige SPD-Forderungen, die stetig bei den Haushaltsberatungen vorgebracht wurden, jetzt umfassend berücksichtigt.
Im Arbeitsausschuss unter Mitwirkung von Dr. Sonja von Berg wurde vereinbart, dass aus Anlass der Geburt eines Kindes von Eltern und Alleinerziehenden, die in der Gemeinde gemeldet sind, ein Geldgeschenk in Höhe von 100,00 € für die Geburt des 1. und des 2. Kindes sowie 200,00 € für Geburten ab dem 3. Kind gezahlt wird.
Für Familien ab 3 Kindern, Alleinerziehende, und Familien mit einem behinderten Kind (ab 50 % GdB) erstattet die Gemeinde auf Antrag den Personen, die Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII – Sozialhilfe – erhalten, die Kursgebühren für die Teilnahme an Kursen anerkannter Bildungsträger in Höhe 50 % der nachgewiesenen Kosten (max. 75,00 € je Kurs), die Hälfte der Kosten für Jahres- oder 15-er Karten für das Solebad, die Kosten für Urkunden, Bescheinigungen und Ausweise soweit die Ausstellung bzw. die Erstellung durch die Gemeinde erfolgt, die Kosten für die Inanspruchnahme des Mittagessens im St. Leo-Stift bei Zahlung eines Eigenanteiles in Höhe von 2 € je Mittagessen.
Alle bisherigen Familienförderrichtlinien der Gemeinde Essen/Oldb. treten zeitgleich außer Kraft.
Damit fanden die SPD-Forderungen besonders für Alleinstehende mit Kind und die finanzielle Unterstützung junger Familien Einklang. Die Anträge auf Geldleistungen können im Internet heruntergeladen werden.