Zur aktuellen Richtlinie „Sanierung von Sportstätten, Vereins- und Verbandssportanlagen“ soll eine gemeindliche Förderung angestrebt werden.
Land fördert Sanierung von Sportstätten, Vereins- und Verbandssportanlagen mit 100 Millionen Euro – Kommunen und Vereine können ab sofort Anträge stellen.
Am Montag, dem 04.03.2019, wurde die Förderrichtlinie für das Landesprogramm zur Sanierung der niedersächsischen Sportstätten angekündigt. Insgesamt wird die Landesregierung in den Jahren 2019 bis 2022 100 Millionen Euro für die Sanierung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten zur Verfügung stellen. Die Förderrichtlinie ist fertig und wird in den nächsten Tagen im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht und damit in Kraft treten.
Durch die Veröffentlichung der Förderrichtlinie ist der Startschuss für die Kommunen und Vereine gefallen – ab sofort können die Fördermittel über das Internetportal des Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport beantragt werden.
Kommunen können die Fördermittel ebenso beantragen wie Vereine, die im Landessportbund organisiert sind. Dabei werden 80 Prozent der Gesamtsumme an die Kommunen und 20 Prozent an die Vereine in Niedersachsen gehen. Durch die neue Richtlinie soll dabei insbesondere die Sanierung von Turn- und Schwimmhallen, aber auch von Sportplätzen gefördert werden. Bewerbungsschluss für die erste Förderphase ist der 31. Mai 2019. Für die Jahre ab 2020 sind die Anträge bis zum 31. März des jeweils laufenden Jahres vorzulegen.
Von der Förderung sollen die Sportlerinnen und Sportler aller Altersklassen profitieren. Schwerpunkt der Förderung ist die Sanierung von multifunktionalen Sporthallen und Hallenschwimmbädern. Sollte eine Sanierung nicht wirtschaftlich sein, könne grundsätzlich auch ein Ersatzbau in vergleichbarer Größe förderfähig sein. Als Entscheidungskriterien für eine Förderung spielen insbesondere das Alter und die Auslastung der Sportstätte sowie die Verbesserung des energetischen Zustandes eine Rolle. Zudem sollen die Mittel regional ausgewogen in Niedersachsen verteilt werden.
Wir finden, die Förderung ist attraktiv! Die Zuwendung des Landes wird in Höhe von 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt und soll jeweils mindestens 50.000 € betragen. Bei finanzschwachen Kommunen kann der Anteil der Zuwendung sogar bis zu 80% umfassen. Maximal könnten bei Sporthallen 400.000 € und bei Hallenschwimmbädern eine Million Euro als Zuwendung gewährt werden.
Mit dem Sanierungsprogramm werden Kommunen und Vereine dabei unterstützt, ihre Sportstätteninfrastruktur zu erhalten und zu modernisieren, wobei teils über Jahre entstandene Investitionsstaus nachhaltig abgebaut werden können.
In der Gemeinde Essen sollten wir uns umgehend mit den Förderrichtlinien beschäftigen und die Ausfertigung eines Förderantrages vollziehen, damit auch die Gemeinde Essen hier vor Ort von der Landesförderung profitieren kann. Wichtig dabei ist natürlich eine enge Einbindung der Essener Sportvereine. So ist uns bekannt, dass der Nebenplatz des SV Bevern immer unter Wasser steht, weil der Erdboden zu sehr verdichtet ist. Weiter fällt uns in den ersten Überlegungen der Sportplatz an der Essener Oberschule ein. Dieser ist aktuell in einem sehr schlechten Zustand und könnte auch als kleine Arena nicht nur für gelegentliche Fußballspiele, sondern für Schulsport, Leichtathletik genutzt werden. Weiter ist Essen bestrebt, einen Kunstrasenplatz zu installieren, um auch so die Förderung des Landkreises Cloppenburg einfordern zu können. Eventuell könnte ja auch für diese Planung die neue Sanierungsförderung des Landes kombiniert werden.
Wir als SPD-Fraktion im Gemeinderat Essen (Oldenburg) denken schon, dass wir in Essen die Förderungsmöglichkeiten unbedingt nutzen sollten. Essen ist mit seinen Sportarten sehr vielfältig und hat nicht nur den Schwerpunkt mit zwei Landesligamannschaften im Fußballbereich.