Single-Wohnungen nur noch im Ortszentrum zulässig!
Wir erinnern uns – Anfang Mai sollten textliche Festsetzungen zur Bauweise und zur Begrenzung der Wohnungsanzahl großflächig im gesamten Gemeindegebiet Essen geschaffen werden. Nur noch entlang der Lange Straße westlich bis zum Rote-Asche-Weg und östlich Seite bis nach Hülsenmoor sollen nur noch Einzelhäuser mit 2 Wohnungen und Doppelhaushälften mit einer Wohnung zugelassen werden.
Nun hat sich ein Grundstückseigentümer über dieses Vorgehen aufbegehrt und siehe da, die Pläne werden geändert. Zukünftig sind Doppelhaushälften mit je 2 Wohnungen zulässig. Bei den Einzelhäusern in den seit über Jahrzehnten gewachsenen Gebieten soll keine Erweiterung möglich sein. Gerade Besitzer von Einzelhäusern werden hinsichtlich ihrer bisherigen freien Baugestaltung zur Wohnungsanzahl so stark eingeschränkt, dass die zukünftigen Grundstückswerte sinken, obwohl es keinerlei Veranlassung für solch drastische Maßnahmen gibt.
Auch wir wollen keine großen Mehrfamilienhäuser in Siedlungen. Was wir wollen sind bezahlbare, kleine Wohneinheiten, die auch in den gewachsenen Gebieten weiterhin zulässig sein müssen.
Die bauplanerischen Änderungen sind unsozial. Sie sind frei nach dem Motto, alle Wohnungsnehmer mit Geld wohnen in der Siedlung, Leute mit wenig Geld ziehen in die Mehrfamilienhäuser im Ortskern und begeben sich in die Abhängigkeit weniger Investoren in der Gemeinde Essen. Über die Gründe dieser drakonischen Planungen konnte auch der Planer Gieselmann in der Sitzung keine plausiblen Antworten geben. Da bleibt den Betroffenen nur der schriftliche Widerspruch gegen die Änderung der Bebauungspläne.