Ich persönlich bin der Ansicht, wir sollten nicht unbedingt die reinen Gebäudewerte bemessen, sondern die Bodenwerte mit einer Steuer belegen. Weiter muss die Umverteilung auf die Mieten unterbunden werden. Die Steuer sollte ausschließlich der Grundeigentümer zahlen! Dadurch würden wir Spekulationen mit Grundstücken und sonstigen Flächen grundsätzlich verhindern.
Alle Flächen müssen besteuert werden, auch die unbebauten. In Essen/Oldb. haben wir den Mieter durch falsche kommunalpolitische Entscheidungen leider schon im letzten Jahr doppelt bestraft. Zunächst haben wir als erste Kommune im Oldenburger Münsterland die Straßenausbaubeitragssatzung aufgehoben und dann zum aktuellen Haushalt 2018 die Grundsteuer zwangsläufig erhöht. Dadurch haben wir kausal für deutliche Mietsteigerungen gesorgt, weil die Haus- und Wohnungseigentümer diese Steigerung der Grundsteuer auf die Nutzer der Immobilien umschlagen. Ein absoluter Schnellschuss der Mehrheitsfraktion im Gemeinderat Essen.
Ich danke dem Bundesverfassungsgericht für diese notwendige Entscheidung, hätte mir jedoch auch etwas mehr Mut gewünscht, zum Beispiel Rechtsnormen für notwendige Entschädigungszahlungen für alle bislang ungerecht erhobenen Steuerbescheide.