Bislang konnten Alleinerziehende nur ab zwei Kinder in den vollen Genuss aller Vorteile kommen,“ so SPD-Fraktionsmitglied Renate Biemann.
Weiter soll im Haushalt 2018 ein Haushaltsansatz in Höhe von 10.000 Euro als Planungskosten für eine gutachterliche Stellungnahme zur Windmühle Essen berücksichtigt werden und die Gemeinde Essen/Oldb. möge sämtliche Mittel und Wege aufzeigen, um die Essener Windmühle als kommunales Wahrzeichen und kreisweit bedeutsames, denkmalgeschütztes Bauwerk zu erhalten.
Dazu SPD-Ratsmitglied Michael Schneiders: „Die Essener Windmühle ist als Diekmanns Mühle im Register der Niedersächsischen Mühlenstraße als Wahrzeichen und damit bedeutsames Denkmal verzeichnet. Sie wurde im Jahr 1650 errichtet und in den Jahren 1979 bis 1990 letztmalig restauriert. Ein jeder Essener Bürger kennt unsere schöne Windmühle und alle Essener Grundschüler kommen nicht umhin, die Mühle als heimatkundliches Baudenkmal neben unserem Rathaus und dem Bahnhof zu zeichnen oder zumindest als unsere Heimatsymbole zu bezeichnen. Auf allen Essener Ansichtskarten ist die Mühle abgebildet. Wir möchten, dass das schöne Bauwerk auch zukünftig als Bedeutsamkeit für unseren Ort erhalten bleibt. Danach sieht es aber nicht aus. Die ca. 17,5 m hohe Mühle steht trostlos und grau gehalten am Windmühlenweg. Die ursprünglichen Flügel im Durchmesser von 18 m fehlen.“
Daher halten wir die Expertise eines fachkundigen Sachverständigen für erforderlich. Falls der Betrag nicht ausreichend erscheint, so müsste dieser Ansatz entsprechend erhöht werden, um die Einsetzung eines qualifizierten Gutachters nicht aus Kostengründen weiter zu verschieben. Die Einbindung von Fördermittel sollte dabei stetig Berücksichtigung finden.
