SPD fordert keine zeitliche Befristung der notärztlichen Rund-um-die-Uhr-Versorgung

Telemedizin und geänderte Ausbildungsformen bei den Sanitätern ersetzen keinen Notarzt vor Ort Die SPD-Fraktion im Kreistag Cloppenburg ist über die Absichten der CDU-Fraktion sehr enttäuscht. Danach soll die 24-Stunden-Versorgung mit einem Notarztstandort in Löningen für zunächst drei Jahre festgeschrieben werden. Die jährlichen Kosten in Höhe von 183.000 Euro soll der Landkreis Cloppenburg tragen.

Gemeinsam mit den Grünen/UWG hatte die SPD bereits am 28.11.2017 beantragt, dass die von der Kreisverwaltung ab 01.01.2018 geplanten Änderungen in der Notarztversorgung im Südkreis nicht umgesetzt wird. Zunächst war durch die Kreisverwaltung in Absprache mit den Krankenhäusern geplant, ausgehend vom Standort des Krankenhauses Löningen in den Nachtzeiten von 19.00 bis 07.00 Uhr keine Notarzteinsätze mehr zu fahren. Probeweise sollte diese Kostenersparung für 6 Monate gelten. Diese Absichten sorgten in der Bevölkerung für eine große Besorgnis, wobei die Diskussionen schon sehr emotional geführt wurden. Wir sind der Ansicht, dass das bisher bestehende Notarztsystem weiterhin rund um die Uhr vorgehalten und damit auf Dauer ausgelegt wird. Die SPD-Kreistagsmitglieder wundern sich sehr über das Vorgehen der CDU-Fraktion. Zunächst wurde signalisiert, dass man das Vorhaben der Kreisverwaltung kippen möchte, aber zu dieser Thematik keinen Sitzungstermin fand. Dann wurden die entsprechenden Vorlagen des Landkreises und damit der Antrag der SPD/Grüne geschoben und vertagt. Nur wenige Tage nach der letzten Vertagung verkündet die CDU, die 24-Stunden-Notarztversorgung im Südkreis für drei Jahre sicherstellen zu wollen. Mit dem Ausbau der Telemedizin, der geänderten Fachausbildung der Sanitäter zu sogenannten Notfallsanitätern und den vermutlich weiterhin wenigen Notarzteinsätzen zu Nachtzeiten wird die zeitliche Befristung begründet, um so auch verlässliche Zahlen zu erheben. Wir haben jedoch dazu schon verlässliche Parameter. Wir wissen, anhand der Einsatzzahlen, wie oft der Notarztwagen wann und wo in den letzten drei Jahren eingesetzt wurde. Genau diese Zahlen möchten wir auf einen Prüfstand stellen, weil wir hier einen gewissen schleichenden Prozess erkennen, der für die anberaumten Kostenersparnisse verantwortlich scheint. So haben wir eine deutliche Abnahme der Patientenzuweisungen an das Krankenhaus Löningen erleben dürfen, bedingt durch die Einsätze eines Notarztfahrzeuges aus Quakenbrück oder Cloppenburg. Fatal wäre natürlich der komplette Wegfall der Notarzteinsätze zur Nachtzeit gewesen, weil dadurch die Zahlen noch deutlicher sinken würden. Dadurch erkennen wir einen Einstieg in den Einstieg, wo eventuell der Krankenhausstandort in Löningen hinterfragt wird. Dazu darf es auf keinen Fall kommen. Deshalb fordert die SPD-Kreisfraktion weiterhin den uneingeschränkten Einsatz eines Notarztfahrzeuges am Standort Krankenhaus Löningen zu jeder Tag- und Nachtzeit und somit keine zeitlichen Befristungen, weder ein halbes Jahr noch drei Jahre.

Weiter möchten wir die Erhebung neuer und damit zeitgerechter Bedarfe im gesamten Landkreis Cloppenburg planerisch angehen. Für den Rettungsdienstbereich des Landkreises Cloppenburg wurde ein Gutachten aus dem Jahr 1993 zu Grunde gelegt, welches für den Landkreis als Träger des Rettungsdienstes im Benehmen der gesetzlichen Krankenkassen als Kostenträger den Einsatz von Rettungsmitteln regelt und festlegt. Da wichtige Parameter für eine gutachterliche Stellungnahme sich seit 1993 sehr stark verändert haben, möchten wir ein neues Gutachten einfordern. 1993 hatten wir im Landkreis Cloppenburg ca. 133.000 Einwohner und heute gehen wir auf die 170.000 zu. Der demographische Wandel macht auch im Landkreis Cloppenburg nicht halt, obwohl wir ein sehr kinderreicher und sehr junger Landkreis sind. Die Verkehre auf unseren Straßen sind deutlich angestiegen. Die Fahrzeugzulassungen sind in den letzten 25 Jahren auch im Landkreis Cloppenburg rasant gestiegen. Der Anteil der Schwerlastverkehre, wobei hier auch der bevorstehende Ausbau der E 233 als vierspurige Verkehrsader erwähnt werden muss, erfordert bereits die Bereitstellung geeigneter Rettungsmittel. Bedingt durch die geographischen Veränderungen erleben wir immer weitere Nachteile für die Flächenregionen. Dieses sollten wir nicht noch durch Veränderungen der Einsatzzeiten von Rettungsmitteln forcieren. Natürlich wird sich zukünftig durch die Telemedizin und die gute Ausbildung der Notfallsanitäter mit gesteigerten Fähigkeiten und Kompetenzen die qualifizierte Rettungsversorgung verbessern, aber der Einsatz eines Arztes vor Ort wird niemals ersetzt werden können. Auch wenn es für einen Notarzt keine konkreten Eintreffzeiten am Ort des Geschehens gibt, weil lediglich das erste Rettungsmittel in 95 % der Fälle innerhalb von 15 Minuten vor Ort sein muss, welches ein Rettungswagen, ein Sanitäter sein kann, so können nur Ärzte gewisse lebensrettende Maßnahmen einleiten. Deshalb wünschen wir uns, dass die ärztlichen Einsätze nicht als rein wirtschaftlich arbeitende Rettungsdienste bewertet werden, sondern als bedarfsgerechte, leistungsfähige und erforderliche Rettungsversorgung angesehen werden.