Beteiligungsmöglichkeiten im anstehenden Raumordnungsverfahren

Wie kann ich mich gegen die Vorzugstrasse der 380-kV-Stromleitung wehren? Formen und Fristen im Widerspruchsverfahren Download-Angebot - Schriftlicher Widerspruch (Siehe Rubrik Themen / Stromtrasse Conneforde-Cloppenburg-Merzen/) Natürlich müssen wir uns als betroffene Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Essen gegen das Vorhaben der Netzbetreiber stellen. Wir dürfen nicht einfach im Planungsprozess zuschauen und später mit den Folgen leben. Was ist bislang geschehen?

Die Vorzugstrasse der 380-kV-Stromleitung wird im westlichen Bereich der Gemeinde Essen angesiedelt und damit quer durch mehrere Ortschaften geführt. Die bevorzugte Trasse ist eine Kombination aus den Korridoren A/B und wird als Stromleitung im Jahr 2023 ans Netz gehen. Seit Mittwoch, dem 18. Oktober, ist die Trasse bekannt und wurde zunächst den Abgeordneten, einigen Kommunalvertretern und den Bürgerinitiativen präsentiert. Der Großteil der etwa 47 Kilometer langen Höchstspannungsleitung wird als Freileitung gebaut. Lediglich im Bereich der Stadt Quakenbrück ist eine knapp 4 km lange Erdverkabelung vorgesehen. Der Korridor, der im Zuge der Raumordnung näher betrachtet wird, beginnt in Hemmelte (Landkreis Cloppenburg) und führt westlich an der Gemeinde Essen vorbei in Richtung Quakenbrück. Die Strommasten werden 70 m hoch und 35 bis 40 m breit sein und mit einem Abstand von ca. 400 m aufgestellt. Eine Wohnbebauung ist lediglich in einer Entfernung von 400 m und im Einzelfall von 200 m möglich. Tierhaltungsanlagen, Gewerbegebiete, Biotope finden keine Berücksichtigung.

Die Planungsunterlagen der Stromnetzbetreiber — Tennet und Amprion wurden beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems in Oldenburg eingereicht. Die Landesbehörde ist für die Raumordnung zuständig und wird über den nun vorgelegten Vorzugskorridor, der eine Breite von rund 1000 Metern hat, endgültig entscheiden. Somit hat diese Behörde das letzte Wort. Sie ist jedoch rechtlich an bundesgesetzlichen Regelungen gebunden, die nur in Berlin geändert werden könnten.

Die Unterlagen werden voraussichtlich zwischen dem 26. Oktober und 26. November auch in allen Gemeinden ausgelegt, die von den diesem Vorzugskorridor betroffen sind. Träger öffentlicher Belange wie Behörden und Kommunen sowie die Einwohnerinnen und Einwohner haben im Verfahrensverlauf Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben. Kritikpunkte und Einwände sollten alle Bürgerinnen und Bürger äußern, schriftlich verfassen und der Behörde fristgerecht einen Widerspruch zusenden. Die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endet voraussichtlich am 28. Dezember 2017, andere Informanten sprechen vom 11. Dezember.

Während des laufenden Raumordnungsverfahrens prüft das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems in Oldenburg die Raum- und Umweltverträglichkeit des Bauvorhabens und beendet den Prozess mit einer sogenannten landesplanerischen Feststellung. Erst im folgenden Planfeststellungsverfahren geht es um die detaillierte Prüfung und die Standorte der einzelnen Masten, wobei wiederum die Kommunen und die Öffentlichkeit beteiligt werden müssen.

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