


Im Rahmen der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachungen des Landkreises Cloppenburg wurden in den letzten Jahren mehrere Messungen durchgeführt. Die durch mobile Geschwindigkeitsüberwachungseinheiten festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten besagen, dass auf der Straße Uhlenflucht höhere Geschwindigkeiten als die aktuell erlaubten 70 km/h gefahren werden.
Bei der Straße Uhlenflucht handelt es sich um eine Durchgangsstraße, die auch als Erschließungs- und Verbindungsstraße zwischen den Kommunen Essen/Oldb. und Quakenbrück dienlich erscheint und so auch genutzt wird. Wir können also in diesem Bereich nicht von einer reinen Wohn- bzw. Siedlungsstraße sprechen, obwohl an der Uhlenflucht viele Wohnhäuser angrenzend sind.
Die Wohnhäuser an der Uhlenflucht liegen unmittelbar an der Straßenflucht. Auch die Grundstücksbegrenzungen, die zum überwiegenden Teil durch Mauerwerk oder Zäune zum unbefestigten Teilstück der Straße abgetrennt sind, liegen unmittelbar an der Straße. Die entsprechenden Siedlungsverkehre sind sehr gefährlich, da sie auf eine Straße mit hohen Geschwindigkeiten aufmünden. Die Siedlungshäuser der Uhlenflucht befinden sich vorwiegend an der nördlichen Fahrbahnseite. In Fahrtrichtung Quakenbrück gesehen, befinden sich aber auch an der südlichen Seite Wohnhäuser, wobei die Wohnbebauung hier nicht durchgehend gestaltet ist. An der südlichen Straßenseite befindet sich jedoch eine Bushaltestelle, so dass wir in diesem Bereich besonders querende Fußgängerverkehre haben, die eine gewisse Gefahrensituation hervorrufen.
Der Streckenverlauf der Straße Uhlenflucht ist bis zur geschlossenen Ortschaft Quakenbrück in ihrem Geradeausverlauf nur durch eine Kurve unterbrochen. Die Kurve hat einen Neigungswinkel von ca. 90 Grad und kann verkehrssicher nicht mit der zulässigen Geschwindigkeit von 70 km/h durchfahren werden. Wir haben auf dem Teilstück der Uhlenflucht viele Radfahrer/Innen, auch Radtouristen, da sich der Streckenabschnitt im Bereich der Hasetaler Touristiktour befindet. Bedingt durch die hohen Geschwindigkeiten kommt es zu riskanten Überholmanöver. Eventuell könnten auch weitere bauliche Maßnahmen auf der Straße in Kombination der Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h angedacht werden, wie Fahrbahnverengungen pp. Hierzu erhoffen wir uns entsprechende Vorschläge der Straßenverkehrsbehörde.
Zusammenfassend beantragen wir, bedingt der geschilderten Sachlage und den Begründungen, die dringend gebotene verkehrsrechtliche Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h zur Abwehr der massiven verkehrsbedingten Störungen und Gefahren anzuordnen, bzw. als Gemeinde die Anordnung dieser Maßnahme bei der Verkehrsbehörde des Landkreises Cloppenburg einzufordern.