Wir dagegen hätten uns die Hinzuziehung eines Steuerrechtsexperten zur Absichtserklärung der Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung und der damit verbundenen steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen für unsere Gemeinde Essen gewünscht. Des Weiteren wünschten wir uns eine stufenweise Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung. Beide Anträge wurden jedoch durch die Mehrheitsfraktion abgelehnt.
Auch wir sind für die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung, möchte diese jedoch nicht zum jetzigen Zeitpunkt und vor allem rückwirkend zum 01.01.2017. Wir sehen den Ausbau der Wilhelmstraße unmittelbar gekoppelt mit der Aufhebung der Satzung. Wir finden es richtig, wenn die Hauseigentümer pro qm 4,50 Euro und die Gewerbetreibenden, die wir gerade an der Wilhelmstraße haben, 6,50 Euro pro qm zahlen.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Anliegerkosten der Wilhelmstr. bereits Ende September 2016 im Rat diskutiert wurden. Es wurde der Beschluss gefasst, dass die Mehrkosten bei der Straßensanierung, bedingt durch die Erneuerung der Abwasser- und Regenleitungen, nicht zu den Anliegerkosten hinzugerechnet werden sollten. Dieses haben wir mitgetragen. Zu keinem Zeitpunkt wurde über die Aufhebung der Satzung diskutiert.
Weiter finden wir es sehr bemerkenswert, dass in diesem Zusammenhang seitens der Verwaltung und der CDU davon gesprochen wird, dass wir doch eine finanzstarke Kommune sind und es uns leisten können. Ansonsten wird doch immer betont, dass wir nicht vermögend sind, obwohl die anderen Kommunen gerade Essen um die starken Finanzen beneiden.
Wir haben auf Kreisebene starke kommunale Gegner, die genau diese kommunale Ausrichtung auf Aufhebung der Satzung nicht gut finden. Es hat ja eine gewisse Sogwirkung für alle Kommunen, weil wir natürlich die erste Kommune sind, die solch einen Schritt gehen.
Wir hätten uns mehr eine ordentliche Diskussion mit allen Vor- und Nachteilen auch mit Einbeziehung von Fachleuten gewünscht.
Leider wird die Gegenfinanzierung nicht angesprochen, obwohl die Verwaltungsvorlage dieses eindeutig hergibt. In der Vorlage wurde als Gegenfinanzierung eine Erhöhung der Grundsteuer B angeregt. Demnach soll eine Anhebung der Grundsteuer B um 10 Punkte ausreichend sein. Dieses bezweifeln wir, weil die Rechnung aus wirtschaftlicher Sicht falsch ist. Bei der Berechnung werden die Durchschnittswerte der letzten 13 Jahre genommen und dazu eine erforderliche Summe von 34.843,36 Euro errechnet, die als zukünftige Eigenbeträge der Anlieger aus dem Steuertopf der Gemeinde bezahlt werden muss. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Essen bezahlen die Zeche, so oder so.
Der Unterschied liegt nur darin, dass bei der Erhöhung der Grundsteuer B, die Landwirtschaft ausgenommen ist, und die Hauseigentümer von Mietobjekten steuerrechtlich natürlich die Erhöhung der Grundsteuer auf die Mieter umlegen. Wir müssen uns also nicht wundern, dass wir neben dem heutigen Wohnungsmangel, den wir ja bereits in Essen akut haben, zukünftig deutliche Mietsteigerungen in Essen zu verzeichnen sein werden.
Grundsteuer B wird und darf steuerrechtlich umgewälzt werden, die unmittelbaren Anliegerkosten für den Straßenbau jedoch nicht. Hier sehen wir eine deutliche finanzielle Schieflage. Die Abschaffung ist nicht sozial, wie von der CDU betont, sondern ist absolut unsozial und trifft den kleinen Mann.
Man will den Eigentümern an der Wilhelmstr. Gutes tun, verzichtet auf 223.911 Euro an Anliegerkosten, da die Satzung ja rückwirkend zum 01.01.2017 aufgehoben werden soll, zumal keine Gegenfinanzierung stattfindet und die beabsichtigte Erhöhung der Grundsteuer ja erst zum 01.01.2018 kommt.
Was ist eigentlich mit den Anliegern, die die letzten Jahre Anliegerkosten für die Sanierung ihrer Straße bezahlt haben? Die gehen leider leer aus. Auch dieses ist absolut falsch. Natürlich ist die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung rechtskonform, aber auch die Satzung selbst, die sich ja über Jahre bewährt hat, ist eine verfassungskonforme Rechtsnorm und muss nicht von heute auf morgen abgeschafft werden.
Die Verwaltung sagt, sie würden enorme Arbeit für die Berechnung der einzelnen Anliegerkosten sparen, wenn die Satzung wegfällt. Eine wirklich teure Ersparnis bei der Verwaltungsarbeit bei 34.843,36 Euro jährlichen Einnahmen, die dann fehlen!
Weiter bezweifeln wir die Rechnung der Verwaltung, weil wir doch alle wissen, dass die Baukosten gerade in den letzten Jahren um 50 % gestiegen sind und bei den niedrigen Zinsen genau diese Kosten weiter steigen werden. Deshalb passt dieser errechnete Wert überhaupt nicht und wird in den kommenden Jahren deutlich höher liegen, gerade deshalb wäre ein stufenweiser Abbau der Beitragsgrößen wesentlich besser.