SPD sieht Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung sehr kritisch

Wir begrüßen absolut, dass man sich im Rat Gedanken über die Abschaffung der teilweise unsozialen Zahlungen für Straßenausbaumaßnahmen macht. Leider ist im Vorgriff der Ratssitzung am 27. März nach unserer Ansicht nicht genügend darüber gesprochen worden. Sind wir alle umfangreich darüber informiert, welchen Schritt wir nun gehen? Wir glauben nicht. Rückblende.

Erst vor einigen Tagen beschließt die Niedersächsische Landesregierung eine Neuerung des Kommunalabgabengesetzes. Kommunen können Grundstückseigentümer demnach künftig mit einer Pauschale für den Straßenausbau belangen. Bislang mussten Anlieger bei dem Ausbau und der Erneuerung von Straßen und Gehwegen bis zu 80 Prozent der Kosten tragen. Dies hat in der Vergangenheit oft zu Protesten der Anwohner geführt und natürlich auch jetzt aktuell in Essen. Jetzt wollen wir in Essen die Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen. Gut für die Anwohner, die an einer Straße wohnen, die angemessen und gut ausgebaut wird und die Zahlung durch Andere beglichen wird. Dazu haben wir ja einen aktuellen Fall, die Wilhelmstraße. Uns fehlen hier Einnahmen von 200.000 Euro, die wir nicht über die Anlieger sondern jetzt über andere Wege kompensieren müssen. Wer sind nur die Anderen? Das sind wir alle. Wie soll dann die Finanzierung künftiger Straßenausbaumaßnahmen aussehen? Wer soll zahlen? Wie viel soll er zahlen? Wir werden zukünftig Diskussionen haben, diese werden wie folgt lauten: Wann wird endlich unsere Straße ausgebaut? Wieso wurde die andere Straße so aufwendig und/oder wesentlich besser ausgebaut als andere, vergleichbare Straßen oder auch unsere Straße? Wir bezahlen doch schließlich auch! Oder — Wir mussten damals noch unsere Straße selbst zahlen!

Der jetzt hier vorliegende Antrag bietet leider keinerlei Antworten auf diese Fragen. Weiter bezeichnen wir den Antrag als absoluten unüberlegten Schnellschuss. Man muss sich doch einfach hinterfragen, wie der Antrag entstanden ist. Rückschau: Montag, 13. März sitzen alle Ratsmitglieder drei Stunden am Tisch und beraten den Haushalt. Kein Wort über die Planungen der CDU. Im Anschluss findet eine CDU-Fraktionssitzung statt, in der das Thema wohl beraten wird. Am nächsten Tag (14.03.) schickt die CDU per Fax den Antrag an die Gemeinde (Erstelldatum des Antrages 13.03.). Dort wird der Eingang am 14.03. bestätigt und per Email werden am 20.03., um 10.42 Uhr, alle Ratsmitglieder über den Antrag informiert und mitgeteilt, dass der Antrag in der Ratssitzung am 27.03. als Tagesordnungspunkt behandelt wird. Erste Besprechung über das Ansinnen der CDU erfolgt unter dem Tagesordnungspunkt Haushalt in der Verwaltungsausschusssitzung am Abend des 20.03.2017. In der laufenden Woche zur Ratssitzung am 27.03.2017 tagt die SPD-Fraktion zielgerichtet zu diesem Tagesordnungspunkt. Die SPD kommt zu dem Schluss, dass die Vorgehensweise der CDU doch einige Fragen aufwirft und bislang keinerlei konkrete Aussagen zur Gegenfinanzierung getroffen wurden. Daher haben wir schließlich den Antrag in der Ratssitzung nicht abschließend beraten und eine Rückverweisung in die Fraktionen beantragt, um eine genaue Untersuchung der weitreichenden Auswirkungen der Satzungsaufhebung zu prüfen.

Der SPD-Antrag wurde jedoch mit allen CDU-Stimmen in der öffentlichen Sitzung abgelehnt. Bei dem weiteren Vorhaben hat sich dann die SPD dem Ansinnen der CDU enthalten. Eine Zustimmung erfolgte somit nicht.

Wir erwarten eine offene Diskussion über die Gegenfinanzierung, weil diese kommen muss. Wir können nicht zukünftige Baumaßnahmen so einfach aus Steuermittel bezahlen. Was rein rechtlich auch nicht zulässig wäre. Also muss hier ein finanzieller Sondertopf geschaffen werden, was bedeuten würde, dass wir wiederum einen hohen Verwaltungsaufwand haben, den wir ja eigentlich vermindern wollten. Oder sollen wir die Steuern erhöhen, die Grundsteuern? Welche Grundsteuern? Nur Grundsteuer B oder auch A für Landwirte? Welche Höhe? Wer soll das festlegen? Warum staffeln wir den Eigenbetrag unter Beibehaltung einer geänderten Satzung nicht? Was ist, wenn die definierten Gelder verbraucht? Einfach aus weiteren Steuermittel die Straße bauen und/oder sanieren? Viele Fragen, die wir eigentlich im Vorfeld hätten klären sollen, bevor wir solch einen tiefgreifenden Antrag formulieren und hier vorlegen. In der Hoffnung, dass wir zwecks zukünftiger Finanzierung von notwendigen Straßenausbaumaßnahmen einen vernünftigen Kompromiss finden werden, können wir uns langfristig eine Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung durchaus vorstellen, möchten aber auch dazu eine festgelegte detaillierte Gegenfinanzierung, wobei auch unsere Fragen beantwortet werden müssen.