Kontrolle nur mit Arbeitszeiterfassung möglich

Ansichten von Detlef Kolde Die Argumentation der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU auf Kreisebene kann ich nicht nachvollziehen. So wird behauptet, dass die Dokumentationspflichten der Arbeitgeber eine ausufernde Bürokratie darstellen, wobei diese Selbstverständlichkeit als negative Nebenwirkung des Mindestlohnes angesehen wird.

Nach meiner Ansicht ist es unabdingbar, dass die Arbeitgeber einen Arbeitszeitnachweis ihrer Beschäftigten führen. So  müssen das Datum, der Arbeitsbeginn, das Arbeitsende, die tatsächliche gesamte Arbeitszeit und die Pausen schriftlich festgehalten und die  Aufzeichnungen zwei Jahre aufbewahrt werden. Nach den entsprechenden Rechtsvorgaben  Mindestlohngesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist lediglich die mobile Tätigkeit  ausgeschlossen. Ich bin stolz auf die Einführung  des Mindestlohnes vom 01.01.2015 und sehe die  Verpflichtung, bestehende Schlupflöcher zu schließen. Ein jedes Gesetz ist nur so gut, wie es auch kontrolliert werden kann. Für die gesetzestreue Einhaltung ist die  Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll  zuständig. Die Kontrollbeamten sind auf die Dokumentation der Arbeitszeiten  angewiesen. Nur dadurch können Delikte wie das Vorenthalten von Arbeitsentgelten aufgedeckt und der  rechtsgültige Nachweis geführt werden, dass die Arbeitnehmer tatsächlich für 60 Minuten auch 8,50 Euro an Mindestlohn erhalten. Was wir für die  Einhaltung gerechter Arbeitslöhne benötigen, sind nicht die  geforderten  Abänderungen der Rechtsvorschriften, sondern mehr Kontrollbeamte. In den nächsten zwei Jahren wird der Zoll bundesweit 1.660 mehr Beamte zu   Kontrollzwecken bekommen. Für den hiesigen Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamtes Osnabrück bedeutet dies lediglich zwei Beamte. Hier muss auf Bundesebene nachgesteuert werden.