Offenlegung von Nebenverdiensten bei Abgeordneten

Die Bevölkerung hat den Anspruch zu wissen, von wem und in welcher Größenordnung ihre Volksvertreter Geld und geldwerte Leistungen entgegennehmen. Wir müssen eine absolute Offenlegungspflicht erreichen, die mit der Berufsfreiheit und der Unabhängigkeit des Abgeordnetenmandats in Einklang zu bringen ist. Diese Rechtsnorm müssen sich unsere Volksvertreter aus ihrem Verständnis heraus selbst auferlegen, bevor die Gerichte ihnen dieses auftragen.

Wir wollen wissen, warum unser Volksvertreter Holzenkamp aus Emstek zunächst auf  Platz 7 der Verdiensttabelle des Deutschen Bundestages und jetzt noch auf  Platz 27 steht. Er soll 54.500 Euro monatlich kassieren. Es geht hier nicht um  eine Neiddebatte, sondern wir wollen wissen, ob ein Abgeordneter bedingt durch die unterschiedlichen Geldquellen überhaupt  sein Hauptamt als Volksvertreter ordnungsgemäß ausführen kann. So lautete der entsprechende Beschluss auf dem SPD-Unterbezirkstag in Bösel auf Initiative des SPD-Ortsvereines Essen/Oldb.,  Danke für das einstimmige Votum.